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Mitter - design and more, A - 4710 Grieskirchen Inh. Monika Mitter Tel. 0043 (0)699 11 11 01 01
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftung für Links / Verweise (privacy policy, ToS) sowie DSGVO |
Lieferbedingungen
(Versand von Produkten):
A) Nachnahme (nur bei Postsendungen möglich): Wir hatten in der
Vergangenheit leider immer wieder das Problem, dass Nachnahmepakete retour kamen
weil unzustellbar, bzw. weil diese beim Postamt dann nicht abgeholt wurden (Empfänger
auf Urlaub, Geschäftsreise, etc. etc.). Das Porto und die Nachnahmespesen -
welche ja bei Aufgabe des Paketes sofort zu entrichten sind - gingen in all
diesen Fällen naturgemäß stets zu unseren Lasten. Eine Auslieferung von per Nachnahme bestellter Ware erfolgt daher ausnahmslos
nur mehr nach Überweisung der Spesen im VORAUS!
B) Vorauskassa: Sie haben natürlich die Möglichkeit sich die Nachnahmegebühr durch Vorauskassa zu ersparen. Somit fällt zusätzlich zum Kaufpreis nur noch das Porto an (Posttarife bzw. Kosten der Spedition bei schwereren Lieferungen).
C) Kreditkarte: Wir bieten Ihnen Zahlung per Kreditkarte von folgenden Vertragspartnern:
* Wegen der hohen Spesen fallen 2% Extra-Gebühr an bei Diners Club
Preise:
Die bei uns im Internet angeführten Preise sind Richtpreise (wir ändern die Internetseite nicht täglich), aktuelle Preise, Transportkosten, Preise für größere Mengen und Verfügbarkeit stets auf Anfrage!
Hinweis zur MwSt.: |
Die Mehrwertsteuer kann bei Lieferungen ins Ausland -innerhalb der EU - bei Rechnungen an Vorsteuer-Abzugsberechtigte (Firmen, Organisationen, etc.) und bei Angabe der UID-Nr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) entfallen. |
Hinweis zu Auslandsüberweisungen / Europa-Zahlung / SEPA: |
Seit 1. Juli 2003 werden
grenzüberschreitende Zahlungsaufträge innerhalb der EU zu gleichen Preisen
abgewickelt wie Inlandsüberweisungen. Hinweis zu Überweisungen aus der Schweiz: Bitte bei den Spesen immer "Bankspesen trägt Auftraggeber" auswählen (sonst müssen wir die Spesen extra in Rechnung stellen und eine 2 Überweisung verursacht ev. doppelte Bankspesen. Alternative: Kreditkarte. |
Storno, Umtausch oder Rückgabe: |
Ein Umtausch oder eine Rückgabe von gelieferter Lagerware ist binnen einer Frist von 14 Tagen ab Anlieferung möglich, alle Versandkosten trägt der Käufer bzw. Kunde. Je nach Ware können hier bis 50% Manipulationsspesen anfallen (für das Ein- und Auspacken, ev. für das Zerlegen von extra zusammengebauten Produkten, für Kontrolle und neuerliche Einlagerung). Extra angefertigte Ware / Sonderanfertigungen (alles was nach Kundenwunsch extra produziert, umgebaut und / oder zusammengebaut wird) und / oder extra für einen Geschäftsfall extra importierte Ware kann nach Bestellung nicht storniert und nach Lieferung auch nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden, es sei denn dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart (dann gilt auch eine Frist von 30 Tagen für die Rücknahme). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 Prozent pro angefangenem Monat fällig. Zusätzlich werden bei Zahlungsverzug Lagerkosten fällig, und zwar 3 Prozent pro angefangenem Monat. Die Zahlung für extra angefertigte Ware / Sonderanfertigungen muss bei Bestellung oder spätestens vor Lieferung binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung erfolgen. Für Ware die unvollständig oder in irgend einer Weise beschädigt, zerkratzt, verbeult oder kaputt zurück kommt, gibt es keine Rückvergütung, bzw. wird der volle Kaufpreis verrechnet, falls noch nicht bezahlt wurde. Ware die vom Kunden abgeholt wird bzw. wurde und - aus welchem Grund auch immer - zurückgegeben werden soll, muss ausnahmslos auch vom Kunden wieder zurückgebracht werden, bzw. muss der Kunde für den Rücktransport sorgen und aufkommen (Frist auch hier 30 Tage). Bei einem eventuell nötigen Rücktransport hat generell der Käufer bzw. Kunde für eine transportsichere Verpackung zu sorgen, egal aus welchem Grund die Ware retour gesendet wird (das gilt für Umtausch und Rückgabe). Wurde die Ware auf einer Palette angeliefert, ist auch für den Rücktransport die Ware auf dieser oder gleichwertiger Palette bereitzustellen. Bambusmöbel müssen originalverpackt zurückgesendet werden, Umtausch oder Rückgabe in anderer Verpackung ist nicht möglich. Kommt umgetauschte bzw. zurückgegebene Ware beschädigt bzw. sonst irgendwie beeinträchtigt oder falsch verpackt zurück, trägt der Käufer alle entstehenden Kosten und der Käufer hat den Schaden zu ersetzen, bzw. ist dann eine Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen nicht möglich. Wird die Abholung von Retourware von uns vorgenommen (was in Ausnahmefällen möglich aber nicht Standard ist), ist der Käufer verpflichtet die Ware binnen 14 Tagen transportsicher zu verpacken und zur Abholung bereitzustellen. Bis zur Abholung durch Spedition oder Paketdienst haftet der Käufer für die Ware. Weigert sich der Käufer die Ware zu verpacken oder ist er dazu aus irgend einem Grund nicht in der Lage, ist nach 14 Tagen der volle Kaufpreis fällig und eine Rückgabe nicht mehr möglich. Zahlungsziel in diesem Fall 14 Tage ohne jeden Abzug. Alle Versandkosten trägt auch in so einem Fall der Käufer bzw. Kunde, Verzugszinsen wie oben. Zusätzliche Zustellversuche (falls an der Lieferadresse bei der Zustellung der Ware niemand angetroffen wird oder die Ware aus irgend einem Grund nicht übernommen wird) sind vom Kunden zu bezahlen. Verpackung ist grundsätzlich vom Kunden zu entsorgen, es ist 1.) meist gar nicht möglich bei Anlieferung an Ort und Stelle Ware auszupacken und außerdem nehmen 2.) weder Speditionen noch Paketdienste oder die Post Verpackung mit zurück. Stornieren von Bestellungen ist bei Lagerware grundsätzlich möglich, es wird allerdings auf jeden Fall zumindest der bis zum Storno angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. Bestellungen von Ware welche extra angefertigt werden muss und bereits produziert wird oder wurde können nicht storniert werden. Bemusterung: Der Versand von Warenmustern ist grundsätzlich kostenpflichtig und erfolgt in der Regel nur gegen Kaution. Es fallen Verpackungskosten, Postgebühren bzw. Kosten für Paketdienst oder Spedition an, die der Interessent zu tragen hat wenn keine Bestellung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich bei Angebotslegung anders vereinbart. Diese Regelung gilt für Hin- und Rücksendungen. Kommen Muster nicht unbeschädigt und vollständig zurück, ist die Ware vom Interessenten zu bezahlen und auch der Aufwand.
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Reklamationen, Transport und Transportschäden: |
Angelieferte und auch selbst abgeholte Ware ist sofort bei Übernahme zu kontrollieren. Eventuelle Transportschäden können nur sofort reklamiert werden (solche müssen am Lieferschein vermerkt werden!). Transportschäden welche nicht ausdrücklich am Lieferschein vermerkt sind, können später nicht mehr reklamiert werden. Sobald der Zustelldienst weg ist gilt die Lieferung als einwandfrei übernommen. Sollten nach dem Auspacken Schäden an der Ware auftauchen sind diese unverzüglich zu melden (spätestens binnen 48 Std. nach Anlieferung). Die Pflicht zum Kontrollieren besteht für alle Kunden auch für Auftragsbestätigungen bzw. - wenn vorab ausgestellt - für Rechnungen welche eine Auftragsbestätigung ersetzen können. Details, Produkte oder Leistungen die in der Auftragsbestätigung nicht angeführt sind, können später nicht reklamiert oder beansprucht werden. Die Kommunikation per Email, Tel. oder Fax dient lediglich der Beratung, Angaben in Emails oder in Faxsendungen ausserhalb einer Auftragsbestätigung sind nicht rechtsverbindlich und dienen nur der Information. Die in unseren Internetseiten, Emails, Dateien und sonstigen Beschreibungen angegebenen Abmessungen können - bedingt durch Handarbeit sowie durch betriebsnotwendige Änderungen an den Produkten - von der Maßangabe abweichen. Die Maße sind als Richtwerte zu verstehen die nicht immer eingehalten werden können. Im Bezug auf Bambusmöbel wird ausdrücklich festgehalten, dass Bambusrohre Risse bilden können, mehr oder weniger oder auch gar nicht, je nach dem wie warm der Raum geheizt wird bzw. wie trocken die Luft ist. Risse sind daher grundsätzlich kein Reklamationsgrund. Kulanzlösungen sind aber möglich, solche Kulanzlösungen sind aber jeweils eine Entscheidung der Fa. Mitter - design and more, 4710 Grieskirchen / Tollet, es besteht kein Rechtsanspruch auf Austausch, Umtausch oder Rückgabe bzw. Rückerstattung des Kaufpreises. Geliefert wird größere Ware - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - in der Regel per Spedition (meist auf Palette). Die Übernahme der Ware durch den Kunden erfolgt bei der LKW-Kante! Es muss für Zustellungen die Zufahrt mit einem großen LKW möglich sein, wenn dies nicht der Fall ist kann es zu zusätzlichen Kosten kommen die der Kunde zu tragen hat. Die Speditionen entladen manchmal auch per Hubwagen aber der LKW-Fahrer ist nicht verpflichtet irgendwo hin zu fahren mit dem Hubwagen. Eine Anlieferung bzw. ein Hineintragen von Ware bis in ein Gebäude bzw. bis in ein bestimmtes Zimmer, ist nicht inkludiert, schon gar nicht ein Hinauftragen von Ware über Treppen. Das wäre nur bei einem Möbel-Sondertransport möglich, das muss aber extra und ausdrücklich vereinbart und angeboten worden sein als "Transport bis in die Wohnung bzw. bis in ein bestimmtes Zimmer" und das kostet extra. Farben: Farbabweichungen sind bei unseren Produkten immer möglich, speziell bei Sonderanfertigungen. Farbabweichungen sind grundsätzlich niemals ein Reklamationsgrund, dies gilt für alle unsere Produkte. Wenn eine Farbe möglichst genau zu etwas passen soll was bereits besteht, ist ein Farbmuster beizustellen. Ansonsten wird Ware wie bei uns üblich produziert und geliefert. Die Namen der Farbtöne und sonstige Angaben in Sachen Farbe sind betriebsinterne Eigenbezeichnungen und lassen keine Schlussfolgerungen zu Bezeichnungen anderer Firmen oder zu Normen zu.
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Lieferverzug / Lieferzeit: |
Falls eine Lieferzeit
angegeben wird so ist die Angabe immer ein Richtwert weil
abhängig von nicht vorhersehbaren, betriebsinternen Dingen (wie
Krankenständen, etc.). Produktionsbedingt bzw. bedingt
durch Probleme auf Transportwegen (Umwelteinflüsse, Unfälle, Staus, Defekte an
Maschinen und Anlagen, ...), kann nicht garantiert
werden, dass die Ware zu einem ev. gewünschten und / oder bestätigten Termin bei Ihnen eintrifft. Wir geben unser Bestes um pünktlich zu
liefern, wir sind aber auch abhängig von Zulieferern
und von Transporteuren und daher sind Terminzusagen nicht verbindlich und bei Lieferverzug wird auch kein Schadenersatz in irgend eine Form, kein Transportkostenersatz und auch keine anderen
Kosten bezahlt.
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Änderungen bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Lieferungen: |
Bei manchen Produkten sind wir auf Vorlieferanten angewiesen und daher kann es vorkommen, dass Produkte die angeboten werden nicht mehr lieferbar sind oder nur mehr in abgeänderter Form. Ist dies der Fall gibt es das Geld retour (falls schon bezahlt). Weiters sind auch Irrtümer unsererseits natürlich auch nicht auszuschließen, auch hier gilt "Geld retour". Ein Anspruch auf Ware die es nicht mehr gibt oder die es zum angebotenen Preis nicht mehr gibt, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir versuchen die Angebote und die Internetseite stets aktuell zu halten, wir sind aber auch hier oft auf Zulieferer und deren Informationen angewiesen. Gültigkeit: Angebote sind grundsätzlich freibleibend und bis auf Widerruf gültig, max. jedoch 30 Tage. Sollten sich Rohstoffpreise oder Beschaffungskosten ändern ist ein Angebot neu zu kalkulieren und das ursprüngliche wird dadurch ungültig.
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Versandkosten (Übersicht Posttarife, Richtwerte):
Schwere Pakete auf Anfrage (Transporte per Spedition), für Österreich gibt es bei vielen Produkten Sonderpreise für Eigenzustellung (ab 12,90 Euro / Transport), das ist je nach Ware und Entfernung allerdings verschieden und von Fall zu Fall abzuklären. Ansonsten haben wir folgende Werte zur Orientierung (das sind in der Regel die maximal entstehenden Kosten):
Richtwerte für Transportkosten zu Adressen in Österreich
Richtwerte für Transportkosten zu Adressen in Deutschland
Haftungsausschluss und Hinweis zu externen Links:
Mit Urteil vom Mai 1998 "Haftung für Links" hat ein Gericht entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich daher ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten und Unterseiten, sowie von Inhalten der von dort wiederum ev. erreichbaren Seiten. Diese Erklärung gilt für alle Links auf allen Internetseiten von Möbel Mitter, A-4710 Grieskirchen / Tollet, auch für Firmen- bzw. Produktlogos und Banner.
Ich, Monika Mitter, wohnhaft in A-4710 Grieskirchen / Tollet, übernehme keine Haftung für die auf meiner Homepage verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise die auf den durch Links auf meinen Seiten erreichbaren Seiten gemacht werden, sind ausschließlich die betreffenden Betreiber bzw. Inhaber der Seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alles sonstigen Möglichkeiten die dort genutzt werden können.
Sonstige Liefer- und Zahlungsbedingungen:
I.
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend beziehungsweise ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- beziehungsweise Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
1. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen ausdrücklich vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind generell unverzüglich bei Übernahme anzuzeigen (bzw. in Ausnahmefällen binnen der oben angeführten Frist); beanstandete Ware darf nicht veräußert, verarbeitet oder eingebaut werden.
3. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern.
4. Der Kaufpreis ist vor Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bzw. Teilzahlung bedarf der gesonderten Vereinbarung.
5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß den unten folgenden Ausführungen.
6. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Möbeln, Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen, Vertragsgrundlage.
7. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
8. Die Daten der Kunden werden - soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich - verarbeitet und genutzt, personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
II. Eigentumsvorbehalte im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Bei Lieferung an öffentliche Institutionen ist in Ausnahmefällen Lieferung auf Rechnung möglich, sollte es hier zu einem Zahlungsverzug kommen, werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro angefangenem Monat fällig. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 35%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abschnitt II Nr. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abschnitt Il Nr. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
5. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abschnitt II Nr. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne des Abschnitts II Nrn. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abschnitt II Nrn. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
10. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 35% und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe), so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Käufers verpflichtet. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Verkäufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes beziehungsweise des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines zulässigen Bewertungsabschlages von maximal 35% der zu sichernden Forderung und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe - zur Zeit 20% -) wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.“
11. Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche der Fa. Mitter ist 4710 Grieskirchen, Österreich
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die
am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll
sicherstellen, dass personenbezogene Daten bei der automatischen Verarbeitung
geschützt sind.
Dies betrifft Daten wie Namen, Anschriften,
Telefonnummern, Email-Adressen, Ansprechpartner und deren Aufgabenbereiche,
Bankverbindungen, Steuernummern, artikel-spezifische Daten sowie die Daten über
Geschäftsvorgänge (Angebote, Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen,
Vereinbarungen, etc.), die zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung benötigt
werden.
Diese Daten dienen in unserem Hause nur dem Zwecke
der ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge und
die Daten werden ausschließlich hierfür verwendet. Die Daten werden weder für
andere Zwecke verwendet, noch Anderen zum Zwecke anderer Verwendung zugänglich
gemacht. Diese Daten werden in unserem Unternehmen vor fremden und unbefugtem
Zugriff geschützt aufbewahrt.
Für Transporte,
Angebotserstellung und Auftragsabwicklung können in speziellen Fällen Ihre Daten
(Anschrift, Ansprechpartner, Email-Adresse und Telefonnummer) zur Abwicklung der
Lieferung (Zustellung, Transport) oder zum Zwecke der Klärung von Rückfragen von
unseren Lieferanten bzw. Geschäftspartnern benötigt werden. Hierzu ist es
notwendig, diese weiterzuleiten. Diese Daten unterliegen dann den gegenseitigen
Geheimhaltungsvereinbarungen mit unseren Lieferanten.
Wir
weisen ebenso darauf hin, dass wir auch zukünftige entsprechende Daten
weiterhin, vor Zugriff von Dritten geschützt, speichern und verwahren um diese
zur Geschäftsabwicklung verfügbar zu haben. Sollten Sie damit nicht
einverstanden sein, so richten Sie Ihre Nachricht bitte per E-Mail an uns, siehe
"Kontakt":
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